Hausordnung
für die Ludwig-Witthöft-Oberschule Wildau
1. Der Grundsatz: “Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist Grundlage des Zusammenlebens an der Ludwig-Witthöft-Oberschule Wildau.
Wir pflegen einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander.
2. Der Unterricht beginnt in der Regel um 8.00 Uhr. Die Schüler betreten die Schule um 7:45 Uhr.
3. Stundenzeiten:
1. Stunde 08.00 – 08.45 Uhr
2. Stunde 08.55 – 09.40 Uhr
3./4. Stunde 09.55 – 11.25 Uhr
5. Stunde 11.35 – 12.20 Uhr
6. Stunde 12.50 – 13.35 Uhr
7. Stunde 13.40 – 14.25 Uhr
4. Schüler und Lehrer haben die Pflicht pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und ihre Vorbereitungen zum Unterricht rechtzeitig beendet zu haben.
5. Unentschuldigte Verspätungen bzw. Fehlzeiten werden nachgearbeitet.
6. Störungen jeglicher Art müssen im Interesse aller Schüler unterbleiben.
7. Das Schulgelände und Schulgebäude mit allen Einrichtungsgegenständen sind im Interesse eines erfolgreichen Unterrichts von allen pfleglich zu behandeln. Bei mutwilliger Beschädigung ist vollständig Ersatz zu leisten.
8. Die Schüler und Lehrer halten die Schule sauber. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Bei Verschmutzung der Wände sind diese vom Verursacher zu reinigen.
Jeder Schüler kontrolliert vor Beginn des Unterrichts seinen Arbeitsplatz und meldet etwaige Beschädigungen bzw. Verschmutzungen dem Lehrer. Andernfalls wird er selbst dafür verantwortlich gemacht. Das Betreten der Blumenrabatten ist nicht gestattet.
9. Kaugummi kauen im Unterricht ist verboten und zieht Erziehungsmaßnahmen nach sich.
10. Das Sitzen auf dem Fußboden ist im gesamten Schulgebäude aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
11. In allen Unterrichtsräumen wird die Garderobe an die vorgesehenen Kleiderhaken bzw. Spinde gehängt.
12. Der Ordnungsdienst säubert bei Klassenunterricht die Tafel, beim Unterricht in Kursgruppen
legt der Lehrer die Reihenfolge fest.
13. In den großen Pausen verlassen die Schüler das Schulgebäude.
14. In den kleinen Pausen und während abgeklingelter Pausen ist den Schülern das Verlassen des Schulgebäudes nicht gestattet.
15. Die Haustüren sind außerhalb der Pausenzeiten und unter Berücksichtigung von Punkt 2 verschlossen zu halten.
16. Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern während des Unterrichtstages nur gestattet, um Unterrichtsgänge zu erledigen.
Nach dem Unterricht verlassen die Schüler das Schulgelände, sofern sie nicht an einer zusätzlichen Schulveranstaltung teilnehmen.
17. Für Schüler herrscht im Schulhaus, auf dem gesamten Schulgelände, im Schulumfeld und bei allen schulischen Veranstaltungen Rauchverbot.
Während des Schultages dürfen kein Alkohol, sowie Energydrinks getrunken und andere Drogen mitgebracht und konsumiert werden.
18. Die Feuerschutztüren dürfen nur im Brandfalle betätigt werden.
19. Für Fahrräder und E-Scooter übernimmt die Schule keine Haftung.
Fahrräder und E-Scooter werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen in den entsprechenden Ständern abgestellt und selbstständig abgeschlossen. Auf dem Schulgelände darf grundsätzlich nicht gefahren werden.
20. In die Schule dürfen keine Gegenstände mitgebracht werden, die Leben und Gesundheit der Schüler und Lehrer gefährden können. Dazu gehören Waffen und gefährliche Stoffe jeglicher Art (z.B. Feuerwerkskörper). Gleiches gilt für Materialien, die den humanistischen Zielen der Erziehung entgegenwirken. Bei Zuwiderhandlungen werden die Gegenstände eingezogen und je nach Schwere des Verstoßes erfolgt eine sofortige Benachrichtigung der Eltern bzw. der Polizei.
21. Das Abspielen von mitgebrachten Bild- und Tonträgern ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ohne Erlaubnis nicht gestattet.
Mobiltelefone werden vor dem Betreten der Schule ausgeschaltet und erst nach Verlassen der Schule wieder eingeschaltet. Es werden punktuelle Kontrollen stattfinden.
Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen werden die entsprechenden Geräte eingezogen und am folgenden Schultag gegen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern nach Unterrichtsschluss zurückgegeben. Zum Wochenende werden eingezogene Mobilfunkgeräte gegen eine Wiedergutmachung des Schülers nach dem Unterricht zurückgegeben.
Für unterrichtliche Zwecke kann das Handy ausschließlich nach Anweisung der Lehrkraft zu einer konkreten Aufgabenstellung mit Zeitbegrenzung eingeschaltet werden, muss aber unmittelbar nach Beendigung wieder ausgeschaltet werden.
22. Das äußere Erscheinungsbild der Schüler/innen soll nicht die Missachtung Dritter dokumentieren,Drogen und Gewalt verherrlichen, muss stets dem Lernort Schule angepasst sein und darf den Bildungszielen und dem Ansehen unserer Schule nicht schaden.
Das Tragen von unangemessen kurzer und freizügiger Kleidung ist gerade in der warmen Jahreszeit nicht gestattet. Im gesamten Schulgebäude wird keine Kopfbedeckung getragen. Ausnahmen nach Absprache und aus religiösen Gründen. Der Kodex zur „Kleiderordnung – für alle am Schulleben Beteiligten“ ist in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Schülern, Lehrern, Eltern und dem Sozialarbeiter entstanden (siehe Anlage).
23. Für persönliche Wertgegenstände, die in die Schule mitgebracht werden, wird keine Haftung
übernommen.
24. Auf dem Schulhof ist das Schneeballwerfen auf Grund der hohen Verletzungsgefahr nicht gestattet.
25. Eine Ordnungsgruppe von Schülern der 10. Klasse unterstützt die aufsichtführenden Lehrer während der großen Pausen und bei Schulveranstaltungen.
Den Anweisungen der Schüleraufsicht ist, soweit sie sich auf die Durchsetzung der Hausordnung beziehen, Folge zu leisten.
26. Bei Verstößen gegen die Hausordnung erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
Diese Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Cornelia Schütz
Schulleiterin
Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 10.03.2014 beschlossen.
Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 27.04.2015 geändert.
Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 09.10.2017 geändert.
Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 04.10.2023 geändert.
für die Ludwig-Witthöft-Oberschule Wildau
1. Der Grundsatz: “Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist Grundlage des Zusammenlebens an der Ludwig-Witthöft-Oberschule Wildau.
Wir pflegen einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander.
2. Der Unterricht beginnt in der Regel um 8.00 Uhr. Die Schüler betreten die Schule um 7:45 Uhr.
3. Stundenzeiten:
1. Stunde 08.00 – 08.45 Uhr
2. Stunde 08.55 – 09.40 Uhr
3./4. Stunde 09.55 – 11.25 Uhr
5. Stunde 11.35 – 12.20 Uhr
6. Stunde 12.50 – 13.35 Uhr
7. Stunde 13.40 – 14.25 Uhr
4. Schüler und Lehrer haben die Pflicht pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und ihre Vorbereitungen zum Unterricht rechtzeitig beendet zu haben.
5. Unentschuldigte Verspätungen bzw. Fehlzeiten werden nachgearbeitet.
6. Störungen jeglicher Art müssen im Interesse aller Schüler unterbleiben.
7. Das Schulgelände und Schulgebäude mit allen Einrichtungsgegenständen sind im Interesse eines erfolgreichen Unterrichts von allen pfleglich zu behandeln. Bei mutwilliger Beschädigung ist vollständig Ersatz zu leisten.
8. Die Schüler und Lehrer halten die Schule sauber. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Bei Verschmutzung der Wände sind diese vom Verursacher zu reinigen.
Jeder Schüler kontrolliert vor Beginn des Unterrichts seinen Arbeitsplatz und meldet etwaige Beschädigungen bzw. Verschmutzungen dem Lehrer. Andernfalls wird er selbst dafür verantwortlich gemacht. Das Betreten der Blumenrabatten ist nicht gestattet.
9. Kaugummi kauen im Unterricht ist verboten und zieht Erziehungsmaßnahmen nach sich.
10. Das Sitzen auf dem Fußboden ist im gesamten Schulgebäude aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
11. In allen Unterrichtsräumen wird die Garderobe an die vorgesehenen Kleiderhaken bzw. Spinde gehängt.
12. Der Ordnungsdienst säubert bei Klassenunterricht die Tafel, beim Unterricht in Kursgruppen
legt der Lehrer die Reihenfolge fest.
13. In den großen Pausen verlassen die Schüler das Schulgebäude.
14. In den kleinen Pausen und während abgeklingelter Pausen ist den Schülern das Verlassen des Schulgebäudes nicht gestattet.
15. Die Haustüren sind außerhalb der Pausenzeiten und unter Berücksichtigung von Punkt 2 verschlossen zu halten.
16. Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern während des Unterrichtstages nur gestattet, um Unterrichtsgänge zu erledigen.
Nach dem Unterricht verlassen die Schüler das Schulgelände, sofern sie nicht an einer zusätzlichen Schulveranstaltung teilnehmen.
17. Für Schüler herrscht im Schulhaus, auf dem gesamten Schulgelände, im Schulumfeld und bei allen schulischen Veranstaltungen Rauchverbot.
Während des Schultages dürfen kein Alkohol, sowie Energydrinks getrunken und andere Drogen mitgebracht und konsumiert werden.
18. Die Feuerschutztüren dürfen nur im Brandfalle betätigt werden.
19. Für Fahrräder und E-Scooter übernimmt die Schule keine Haftung.
Fahrräder und E-Scooter werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen in den entsprechenden Ständern abgestellt und selbstständig abgeschlossen. Auf dem Schulgelände darf grundsätzlich nicht gefahren werden.
20. In die Schule dürfen keine Gegenstände mitgebracht werden, die Leben und Gesundheit der Schüler und Lehrer gefährden können. Dazu gehören Waffen und gefährliche Stoffe jeglicher Art (z.B. Feuerwerkskörper). Gleiches gilt für Materialien, die den humanistischen Zielen der Erziehung entgegenwirken. Bei Zuwiderhandlungen werden die Gegenstände eingezogen und je nach Schwere des Verstoßes erfolgt eine sofortige Benachrichtigung der Eltern bzw. der Polizei.
21. Das Abspielen von mitgebrachten Bild- und Tonträgern ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ohne Erlaubnis nicht gestattet.
Mobiltelefone werden vor dem Betreten der Schule ausgeschaltet und erst nach Verlassen der Schule wieder eingeschaltet. Es werden punktuelle Kontrollen stattfinden.
Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen werden die entsprechenden Geräte eingezogen und am folgenden Schultag gegen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern nach Unterrichtsschluss zurückgegeben. Zum Wochenende werden eingezogene Mobilfunkgeräte gegen eine Wiedergutmachung des Schülers nach dem Unterricht zurückgegeben.
Für unterrichtliche Zwecke kann das Handy ausschließlich nach Anweisung der Lehrkraft zu einer konkreten Aufgabenstellung mit Zeitbegrenzung eingeschaltet werden, muss aber unmittelbar nach Beendigung wieder ausgeschaltet werden.
22. Das äußere Erscheinungsbild der Schüler/innen soll nicht die Missachtung Dritter dokumentieren,Drogen und Gewalt verherrlichen, muss stets dem Lernort Schule angepasst sein und darf den Bildungszielen und dem Ansehen unserer Schule nicht schaden.
Das Tragen von unangemessen kurzer und freizügiger Kleidung ist gerade in der warmen Jahreszeit nicht gestattet. Im gesamten Schulgebäude wird keine Kopfbedeckung getragen. Ausnahmen nach Absprache und aus religiösen Gründen. Der Kodex zur „Kleiderordnung – für alle am Schulleben Beteiligten“ ist in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Schülern, Lehrern, Eltern und dem Sozialarbeiter entstanden (siehe Anlage).
23. Für persönliche Wertgegenstände, die in die Schule mitgebracht werden, wird keine Haftung
übernommen.
24. Auf dem Schulhof ist das Schneeballwerfen auf Grund der hohen Verletzungsgefahr nicht gestattet.
25. Eine Ordnungsgruppe von Schülern der 10. Klasse unterstützt die aufsichtführenden Lehrer während der großen Pausen und bei Schulveranstaltungen.
Den Anweisungen der Schüleraufsicht ist, soweit sie sich auf die Durchsetzung der Hausordnung beziehen, Folge zu leisten.
26. Bei Verstößen gegen die Hausordnung erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
Diese Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Cornelia Schütz
Schulleiterin
Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 10.03.2014 beschlossen.
Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 27.04.2015 geändert.
Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 09.10.2017 geändert.
Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 04.10.2023 geändert.