1. Der Grundsatz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ist Grundlage des Zusammenlebens an der Ludwig Witthöft Oberschule.
2. Der Unterricht beginnt in der Regel um 8.00 Uhr.
Die Schüler betreten die Schule nach dem Vorklingeln, um 7.50 Uhr, bei schlechtem Wetter bereits ab 7.30 Uhr.
3. Stundenzeiten:
1. Stunde 8.00 - 8.45 Uhr
2. Stunde 8.55 - 9.40 Uhr
3. Stunde 9.45 - 10.30 Uhr
4. Stunde 10.45 - 11.30 Uhr
5. Stunde 11.35 - 12.20 Uhr
6. Stunde 12.50 - 13.35 Uhr
7. Stunde 13.40 - 14.25 Uhr
4. Schüler und Lehrer haben die Pflicht, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und mit dem Klingelzeichen ihre Vorbereitungen zum Unterricht beendet zu haben.
5. Unentschuldigte Verspätungen bzw. Fehlzeiten werden nachgearbeitet.
6. Störungen jeglicher Art müssen im Interesse aller Schüler unterbleiben.
7. Das Schulgelände und Schulgebäude mit allen Einrichtungsgegenständen sind im Interesse eines erfolgreichen Unterrichts von allen pfleglich zu behandeln.
Bei mutwilliger Beschädigung ist vollständiger Ersatz zu leisten.
8. Die Schüler und Lehrer halten die Schule sauber.
Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
Bei Verschmutzung der Wände sind diese vom Verursacher zu reinigen.
Jeder Schüler kontrolliert vor Beginn des Unterrichts seinen Arbeitsplatz und meldet etwaige Beschädigungen bzw. Verschmutzungen dem Lehrer. Andernfalls wird er selbst dafür verantwortlich gemacht.
9. Kaugummi kauen im Unterricht ist verboten und zieht Erziehungsmaßnahmen nach sich.
10. Das Sitzen auf dem Fußboden ist im gesamten Schulgebäude aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
11. In allen Unterrichtsräumen wird die Garderobe an die vorgesehenen Kleiderhaken bzw. in die Spinde gehängt.
12. Der Ordnungsdienst säubert bei Klassenunterricht die Tafel, beim Unterricht in Kursgruppen in vom Lehrer vorgesehener Reihenfolge bzw. nach der Kabinettordnung.
13. In den großen Pausen verlassen die Schüler das Schulgebäude.
14. In den kleinen Pausen und während abgeklingelter Pausen ist den Schülern das Verlassen des Schulgebäudes nicht gestattet.
15. Die Haustüren sind außerhalb der Pausenzeiten und unter Berücksichtigung von Pkt. 2 verschlossen zu halten.
16. Das Verlassen des Schulgebäudes ist den Schülern während des Unterrichtstages nur gestattet, um Unterrichtsgänge zu erledigen.
Nach dem Unterricht verlassen die Schüler das Schulgelände, sofern sie nicht an einer zusätzlichen Schulveranstaltung teilnehmen.
17. Für Schüler herrscht im Schulhaus und im Schulgelände Rauchverbot. Während des Schultages dürfen kein Alkohol getrunken und andere Drogen konsumiert werden.
18. Die Feuerschutztüren dürfen nur im Brandfalle betätigt werden.
19. Für Fahrräder übernimmt die Schule keine Haftung.
Fahrräder werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen in den Fahrradständern abgestellt. Auf dem Schulhof darf grundsätzlich nicht gefahren werden.
20. In der Schule dürfen keine Gegenstände mitgebracht werden, die Leben und Gesundheit der Schüler oder Lehrer gefährden können.
Dazu gehören Waffen und gefährliche Stoffe jeglicher Art (z.B. Feuerwerkskörper).
Gleiches gilt für Materialien, die den humanistischen Zielen der Erziehung entgegenwirken. Bei Zuwiderhandlungen werden die Gegenstände eingezogen und je nach schwere des Verstoßes erfolgt eine sofortige Benachrichtigung der Eltern bzw. der Polizei. Das Abspielen von mitgebrachten Bild- und Tongeräten ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ohne Erlaubnis untersagt.
21. Für persönliche Wertgegenstände, die in die Schule mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen.
22. Eine Ordnungsgruppe von Schülern der 10. Klasse unterstützt die aufsichtsführenden Lehrer während der großen Pausen und bei Schulveranstaltungen. Den Anweisungen der Schüleraufsicht ist, soweit sie sich auf die Durchsetzung der Hausordnung beziehen, Folge zu leisten.
23. Bei Verstößen gegen die Hausordnung erfolgen Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen.
Diese Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
2. Der Unterricht beginnt in der Regel um 8.00 Uhr.
Die Schüler betreten die Schule nach dem Vorklingeln, um 7.50 Uhr, bei schlechtem Wetter bereits ab 7.30 Uhr.
3. Stundenzeiten:
1. Stunde 8.00 - 8.45 Uhr
2. Stunde 8.55 - 9.40 Uhr
3. Stunde 9.45 - 10.30 Uhr
4. Stunde 10.45 - 11.30 Uhr
5. Stunde 11.35 - 12.20 Uhr
6. Stunde 12.50 - 13.35 Uhr
7. Stunde 13.40 - 14.25 Uhr
4. Schüler und Lehrer haben die Pflicht, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und mit dem Klingelzeichen ihre Vorbereitungen zum Unterricht beendet zu haben.
5. Unentschuldigte Verspätungen bzw. Fehlzeiten werden nachgearbeitet.
6. Störungen jeglicher Art müssen im Interesse aller Schüler unterbleiben.
7. Das Schulgelände und Schulgebäude mit allen Einrichtungsgegenständen sind im Interesse eines erfolgreichen Unterrichts von allen pfleglich zu behandeln.
Bei mutwilliger Beschädigung ist vollständiger Ersatz zu leisten.
8. Die Schüler und Lehrer halten die Schule sauber.
Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
Bei Verschmutzung der Wände sind diese vom Verursacher zu reinigen.
Jeder Schüler kontrolliert vor Beginn des Unterrichts seinen Arbeitsplatz und meldet etwaige Beschädigungen bzw. Verschmutzungen dem Lehrer. Andernfalls wird er selbst dafür verantwortlich gemacht.
9. Kaugummi kauen im Unterricht ist verboten und zieht Erziehungsmaßnahmen nach sich.
10. Das Sitzen auf dem Fußboden ist im gesamten Schulgebäude aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
11. In allen Unterrichtsräumen wird die Garderobe an die vorgesehenen Kleiderhaken bzw. in die Spinde gehängt.
12. Der Ordnungsdienst säubert bei Klassenunterricht die Tafel, beim Unterricht in Kursgruppen in vom Lehrer vorgesehener Reihenfolge bzw. nach der Kabinettordnung.
13. In den großen Pausen verlassen die Schüler das Schulgebäude.
14. In den kleinen Pausen und während abgeklingelter Pausen ist den Schülern das Verlassen des Schulgebäudes nicht gestattet.
15. Die Haustüren sind außerhalb der Pausenzeiten und unter Berücksichtigung von Pkt. 2 verschlossen zu halten.
16. Das Verlassen des Schulgebäudes ist den Schülern während des Unterrichtstages nur gestattet, um Unterrichtsgänge zu erledigen.
Nach dem Unterricht verlassen die Schüler das Schulgelände, sofern sie nicht an einer zusätzlichen Schulveranstaltung teilnehmen.
17. Für Schüler herrscht im Schulhaus und im Schulgelände Rauchverbot. Während des Schultages dürfen kein Alkohol getrunken und andere Drogen konsumiert werden.
18. Die Feuerschutztüren dürfen nur im Brandfalle betätigt werden.
19. Für Fahrräder übernimmt die Schule keine Haftung.
Fahrräder werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen in den Fahrradständern abgestellt. Auf dem Schulhof darf grundsätzlich nicht gefahren werden.
20. In der Schule dürfen keine Gegenstände mitgebracht werden, die Leben und Gesundheit der Schüler oder Lehrer gefährden können.
Dazu gehören Waffen und gefährliche Stoffe jeglicher Art (z.B. Feuerwerkskörper).
Gleiches gilt für Materialien, die den humanistischen Zielen der Erziehung entgegenwirken. Bei Zuwiderhandlungen werden die Gegenstände eingezogen und je nach schwere des Verstoßes erfolgt eine sofortige Benachrichtigung der Eltern bzw. der Polizei. Das Abspielen von mitgebrachten Bild- und Tongeräten ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ohne Erlaubnis untersagt.
21. Für persönliche Wertgegenstände, die in die Schule mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen.
22. Eine Ordnungsgruppe von Schülern der 10. Klasse unterstützt die aufsichtsführenden Lehrer während der großen Pausen und bei Schulveranstaltungen. Den Anweisungen der Schüleraufsicht ist, soweit sie sich auf die Durchsetzung der Hausordnung beziehen, Folge zu leisten.
23. Bei Verstößen gegen die Hausordnung erfolgen Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen.
Diese Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.