Übergang 7

Zeitplanung für das Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 7
Durchführung des Aufnahmeverfahrens

1. Bis 28.01.2011
Versenden der Arbeitsmaterialien für den Probeunterricht für die Lehrkräfte (Arbeitsheft und Lehrerheft) an die Schulämter durch das LISUM. Nach den Winterferien (31.01.-05.02.2011) Weitergabe der Arbeitsmaterialien an die Schulämter.

2. Mittwoch, 09.02.2011
Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen.

3. Montag, 14.02.2011
Abgabe der ausgefüllten Anmeldeformulare bei den Klassenlehrkräften der Jahrgangsstufe 6. Die Eltern werden bereits bei Abgabe der Anmeldeformulare bei den Klassenlehrkräften der Jahrgangsstufe 6 über die Termine zum Probeunterricht informiert. Anschließend Prüfung durch diese auf Vollständigkeit der Angaben (ggf. Korrektur nach Rücksprache). Abgabe der vollständigen Unterlagen bei der Schulleitung, sowie Erstellung von Übersichten durch die Schulleitungen und anschließende Weitergabe an die staatlichen Schulämter.

4. Bis Mittwoch, 23.02.2011
Prüfen der Anmeldeformulare und Benennen der Schülerinnen und Schüler, die am Probeunterricht teilnehmen.
Anschließend erfolgt die Übergabe der Anmeldeformulare von den Schulämtern an die Erstwunschschulen sowie die Übergabe der Anmeldeunterlagen an das zuständige staatliche Schulamt derjenigen Schülerinnen und Schüler, die im Erstwunsch eine Schule in einem anderem Schulamtsbereich im Land Brandenburg gewählt haben.
Das Schulamt nimmt Rücksprache mit den Schulleitungen der Erstwunschschulen über die Aufnahmemöglichkeit der Schülerinnen und Schüler, die im Erstwunsch eine Gesamt- oder Oberschule und im Zweitwunsch ein Gymnasium ohne Vorliegen der Aufnahmevoraussetzungen gewählt haben.

5. Montag, 28.02.2011
Rückmeldung der Schulämter an das LISUM, wie viele Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teilnehmen. Anschließend verschickt das LISUM die Arbeitsmaterialien für die am Probeunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bis spätestens zum 08.03.2011 an die Schulämter.

6. Bis Mittwoch, 02.03.2011
Das staatliche Schulamt erstellt und versendet die Einladungen zum Probeunterricht. In der Einladung wird den Teilnehmer/innen die durchführende Schule bekannt gegeben.
Schülerinnen und Schüler, über deren Aufnahme auf Grund von Übernachfrage an der Gesamt- oder Oberschule noch nicht entschieden werden kann und die im Zweitwunsch ein Gymnasium ohne entsprechende Eignung gewählt haben, erhalten ebenfalls eine Einladung.

7. Bis Freitag, 04.03.2011
Meldung an das MBJS: Die staatlichen Schulämter übergeben die Übersichtsbögen zur Kapazität im Jahrgang 7 und zum Elternwahlverhalten (Erstwünsche) an das MBJS-Referat 33.

8. Freitag 11.03. und Samstag 12.03.2011- erster Durchlauf des Probeunterrichts

9. Montag 14.03.2011- Auswertung des Probeunterrichts

10. Freitag, 18.03. und Samstag 19.03.2011- zweiter Durchlauf des Probeunterrichts

11. Montag, 21.03.2011- Auswertung des Probeunterrichts


12. Bis Mittwoch, 23.03.2011
Abschluss der Auswertungen zum Probeunterricht und Übergabe der Auswertungsergebnisse an das staatliche Schulamt.

11. Montag, 28.03.2011 (Feinplanung und Verteilung) – Beginn des Aufnahmeverfahrens unter Einbeziehung der Ergebnisse des Probeunterrichts

Das staatliche Schulamt übergibt die Ergebnisse des Probeunterrichts den Gymnasien. Gleichzeitig ist das MBJS - Referat 33 – über die Ergebnisse des Probeunterrichts zu informieren.

Erst nach Berücksichtigung der Schülerrinnen und Schüler aus dem Probeunterricht im Auswahlverfahren der Erstwunschschule werden die Anmeldeunterlagen der Schülerinnen und Schüler, die nicht aufgenommen werden können, an die Zweitwunschschule weitergegeben.

Sofern eine Aufnahme an der Erstwunschschule nicht erfolgen kann und die Zweitwunschschule bzw. die im Drittwunsch gewählte Schule im Zuständigkeitsbereich eines anderen staatlichen Schulsamt der Zweitwunschschule bzw. der Drittwunschschule. Die Anmeldungen von Schülerinnen und Schüler, die an der Eignungsprüfung für den sechsjährigen Bildungsgang an Gymnasien teilgenommen und nicht bestanden haben, sind direkt an die Drittwunschschule weiterzureichen.

Bei Nichtbestehen ist die Aufnahme an einem Gymnasium ausgeschlossen!

14. Bis Montag, 18.04.2011
Meldung an das MBJS: Die staatlichen Schulämter übergeben die Übersichtsbögen zur Kapazität im Jahrgang 7 und zum Elternwahlverhalten (Erstwünsche) und informieren über Schulstandorte, an denen sich eine Unterschreitung der Mindestfrequenz abzeichnet (mit Informationen zu angedachten Maßnahmen) an das MBJS – Referat 33.

15. Bis Freitag, 06.05.2011
Durchführung der Ausgleichskonferenzen für Gymnasien

Schülerinnen und Schüler, die sich an Schulen außerhalb das für den eigenen Wohnort zuständigen staatlichen Schulsamtes beworben haben, nehmen an der Ausgleichskonferenz im Bereich des staatlichen Schulamtes teil, das für die im Zweitwunsch oder gegebenenfalls im Drittwunsch gewählte Schule zuständig ist.

16. Am Montag, 09.05.2011 – Postausgang
Information der Eltern und Rückfrage über eine mögliche Aufnahme aufgrund der Ergebnisse der Ausgleichskonferenzen durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Ist keine Ausnahmemöglichkeit gegeben, benennen die staatlichen Schulämter den Eltern schulische Alternativen.


17. Bis zum Montag, 16.05.2011
Rücklauf zu den Angeboten gemäß Punkt 13. Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten die betroffenen Eltern Gelegenheit, dem Aufnahmeangebot aufgrund der Ausgleichskonferenz zuzustimmen oder es abzulehnen.

18. Am Mittwoch, 18.05.2011 – Postausgang
Die Schulämter schlagen den Eltern der noch nicht aufgenommenen Schülerinnen und Schüler Schulen mit freier Kapazität vor ( Ablehnungsbescheide bzgl. Erst –und Zweitwunsch, falls vorhanden auch Ablehnungsbescheid bzgl. Drittwunsch, beifügen). Dazu ist den Eltern mitzuteilen, dass sie sich bis spätestens 27.05.2011 äußern müssen. Nach diesem Termin wird das Zuweisungsverfahren eingeleitet.

19. Bis Freitag, 27.05.2011
Rücklauf zu den Angeboten gemäß Punkt 18. Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten die betroffenen Eltern Gelegenheit, sich zu den angebotenen Schulplätzen zu äußern.

20. Am Dienstag, 31.05.2011 – Postausgang
Zuweisungen und Aufnahmebestätigungen für alle Schülerinnen und Schüler. Die Bescheide sind in einem Schulamtsbereich zeitgleich zu verschicken. Die staatlichen Schulämter achten darauf, dass die Bescheide nur von den Schulen versandt werden, die auch eine Jahrgangsstufe 7 eröffnen können und dass die Bescheide rechtsförmlich sind.

Der Termin kann in einem Schulamtsbereich vorverlegt werden, falls der gesamte Verfahrensablauf vorzeitig abgeschlossen werden konnte.

21. Bis mindestens Donnerstag, 30.06.2011 – Widerspruchsfrist
Die Widerspruchsfrist endet einen Monat nach Zustellung. Bitte stellen Sie Sicher, dass auch nach Beginn der Sommerferien am 30.06.20101(falls die Widerspruchsfrist durch terminliche Verzögerungen noch nicht beendet ist) der Posteingang an den Schulen täglich kontrolliert wird, um eine termingerechte Zuarbeit auf ggf. eingehende gerichtliche Anforderungen zu gewährleisten.

22. Am Montag, 27.06.2011 – Stichtag
Die Dokumentationen zum Aufnahmeverfahren werden zum o.g. Stichtag durch die Schulleitungen jeder weiterführenden allgemein bildenden Schule entsprechend dem überarbeiteten Formblatt erstellt (vollständig ausgefüllt) und über die staatlichen Schulämter an das MBJS, Referat 33 bis 25.07.2011 gesandt.